GESCHICHTE

Ein Hundeverbot nach dem anderen zieht sich durch die Berliner Bezirke.

Viele Hundehalter stehen vor dem Problem, dass es ihnen nicht möglich ist, sich mit ihren Tieren in eins der weit entfernten Auslaufgebiete zu bewegen.
Da die Politik nicht die private Hundehaltung verbietet und wir Hundehalter den Ansprüchen unserer Tiere laut Tierschutzgesetzt gerecht werden müssen, ist ein täglicher Auslauf und ein Miteinanderspielen mit anderen Hunden unabdingbar.

Doch nun stand ein totales Hundeverbot für unseren Cheruskerpark an.
So trafen sich am 30.01.2005 rund 40 Anlieger und interessierte Bürger im Cafe "Harmonie" (Cheruskerstr. - Ecke Leuthener Straße), es waren vor allem Hundebesitzer, aber auch Spaziergänger, Jogger, Passanten (Abkürzungsbenutzer) - rund die Hälfte der Anwesenden waren Eltern! Es wurde die Bürgerinitiative "Cheruskerpark für alle" gegründet.

Nach einigen Aktionen und BVV-Besuchen hatten die Leute aus der "Ini" einen Teil-Erfolg vorzuweisen. Nur der südliche Teil des Cheruskerparks wurde mit einem Hundeverbot belegt, da dort Liegewiesen und ein Abenteuerspielplatz entstehen sollen. Im nördlichen Teil bleibt der Leinenzwang bestehen.
Doch das konnte nicht alles sein!

Die Mitglieder der Bürgerinitiative gründeten im Mai 2005 den Verein INSELHUNDE SCHÖNEBERG.

INSELHUNDE SCHÖNEBERG (e.V.) vertritt die Interessen der Schöneberger Hundehalter und kümmert sich vorrangig um die Bereitstellung eines Freilaufgeländes für Hunde in Schöneberg. Der Verein verhandelt zur Zeit mit dem Bezirksamt um ein Gelände, welches sich fußläufig vom Cheruskerpark entfernt befindet.

Innerhalb kürzester Zeit erfreute sich der Verein über den regen Zulauf von interessierten Hunde- und Nicht-Hundehaltern, die sich für die Belange des Vereins einsetzen wollen. Unterstützt uns auch, um bei den Politikern ein Umdenken zu bewirken und um sie auf die Bedürfnisse von uns Menschen mit Hund aufmerksam zu machen.


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SATZUNG

Einfache Vereinssatzung eines gemeinnützigen eingetragenen Vereins.

§1 Name und Sitz
(1) Der Verein führt den Namen Inselhunde Schöneberg (e.V.). Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
(2) Sitz des Vereins ist Berlin

§2 Zweck
Zweck des Vereins ist die Förderung des harmonischen Miteinanders von Hund und Mensch, das Abbauen von Vorurteilen und Ängsten, die Förderung artgerechter Lebensbedingungen. Der Verein wird Aufklärungsarbeit und Hilfestellung zum Thema Hund leisten. Er setzt sich verantwortungsvoll für mehr Sauberkeit auf Straßen und Grünanlagen ein. Unter anderem für die Schaffung einer sicheren, für alle Hundebesitzer und andere Interessierte zugängliche Freilauffläche für Hunde im Kiez, um öffentliche Grünflächen zu entlasten. Der Verein bildet einen Zusammenschluß von Bürgern, die Allgemein- und Individualinteressen der Bürger im Sinne des Tierschutzgedankens vereinbaren und öffentlich vertreten wollen. Der Verein wird sich als zentrale Anlaufstelle für alle im Zusammenhang mit dem Thema Hund auftretenden gesellschaftlich relevanten Belangen und Problemen betätigen.

§3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§4 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§5 Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und jede juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden.
(2) Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand.
(3) Die Mitgliedschaft endet:
a) mit dem Tod des Mitglieds,
b) durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an ein Vorstandsmitglied; sie ist nur zum Schluß eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zulässig,
c) durch Ausschluß aus dem Verein.
(4) Ein Mitglied, das in erheblichem Maß gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, kann durch Beschluß des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor dem Ausschluß ist das betroffene Mitglied persönlich oder schriftlich zu hören. Die Entscheidung über den Ausschluß ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied mit Einschreiben gegen Rückschein zuzustellen. Er kann innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang schriftlich Berufung beim Vorstand einlegen. Über die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung. Macht das Mitglied vom Recht der Berufung innerhalb der Frist keinen Gebrauch, unterwirft er sich dem Ausschließungsbeschluß.

§6 Organe
Die Organe des Vereins sind:
1. Der Vorstand
2. Die Mitgliederversammlung

§7 Der Vorstand
(1) Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem 3. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten. (2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds.

§8 Die Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist jährlich vom 1. Vorsitzenden unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 2 Wochen durch persönliche Einladung mittels Brief an die letzt bekannte Anschrift der Vereinsmitglieder einzuberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.
(2)Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
a) Genehmigung des Haushaltsplans für das kommende Geschäftsjahr,
b) Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstands und dessen Entlastung,
c) Wahl des Vorstands
d) Festsetzung der Höhe des Mitgliedsbeitrags.
e) Beschlüsse über Satzungsänderung und Vereinsauflösung.
f) Beschlüsse über die Berufung eines Mitglieds gegen seinen Ausschluß durch den Vorstand.
(3) Der Vorstand hat unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder wenn mindestens 5% der Mitglieder die Einberufung schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gründe fordern.
(4) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

§9 Mitgliedsbeiträge
Es werden keine festen Mitgliedsbeiträge erhoben. Laut Beitrittsformular kann das eintretende Mitglied sich zu einem freiwilligen Beitrag entscheiden.

§10 Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Berlin, die es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung von gemeinnützigen Hundevereinen zu verwenden hat.


Festgestellt am 23.05.2005


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VORSTAND

1. Vorsitzende: "Marion Nick"
Marion Nick Geboren am 03.02.1968, verheiratet, Mutter von 2 Kindern (geb. 1993/2005), oft unterwegs zu sehen mit dem Familienhund Pedro (brauner Mischling aus Goldie/Boxer/Windhund) und für alle Fragen an den Verein offen. Marion lebt schon seit 14 Jahren auf der „Insel“ und arbeitet in einer Firma, die medizinisches Fernsehen produziert und via Satellit in Arztpraxen bringt. Außerdem geht sie oder ihr Mann Bernd mit ihrem Therapiebegleithund Pedro an Grundschulen und unterrichtet Kinder im richtigen Umgang mit dem Hund. Des Weiteren leben in ihrer Familie noch zwei Katzen, die den armen Hund ordentlich auf Trapp halten.

Zu erreichen ist Marion Nick unter: 0163/782 05 25


2. Vorsitzende: "Petra Rybka"
Petra Rybka Sie lebt mit Hund & Katze seit 1 Jahr im schönen Schöneberg! Sie ist Erzieherin und Sozialamtfrau im Vorruhestand.
Petra hat zeitweilig auf Mallorca gelebt und war dort 3 Jahre ehrenamtlich in einem Tierheim tätig, das überwiegend Hunde betreute und vermittelte. Nachdem im März 2004 ihre meine Mischlingshündin Paula überraschend an Krebs verstorben ist, wollte sie eigentlich keinen Hund mehr! Nachdem sie dann selber an Brustkrebs erkrankt ist, hat sie sich sehr zurückgezogen, war wenig motiviert Spaziergänge zu machen, Kontakte zu suchen und zu pflegen. Im Juli 2004 ist sie zur Hundebetreuung nach Palma de Mallorca gerufen worden. Fand dort im Park im Papierkorb einen kleinen, verlausten, ängstlichen schwarzen Hund. Oscar entwickelte sich prächtig, Petra wurde durch ihn wieder aktiver, lernte im Cheruskerpark nette Hundebesitzer kennen. Dank Oscar durchbrach sie ihre Isolation und fand Anschluss in ihrer neuen Umgebung. Petra schloss sich der Initiative Cheruskerpark an. Sie wird dafür kämpfen, dass Oskar und alle Hunde in ihrem Wohnbereich Art gerecht Leben und Spielen dürfen.


3. Vorsitzende: "Vivian Lauer"
Vivian Lauer Vivian Lauer ist die "Dritte" im Bunde. Sie ist am 19.04.1965 geboren und Hausfrau von Beruf. Ihre größte Leidenschaft ist ihre Familie, ihr Ehemann Rolf und die 2 Kids, Ana-Rita (16) und Leonardo (11). Wie unschwer zu erkennen ist, spielen in Vivian´s Leben die Haustiere eine wichtige Rolle. Immerhin hat es die Familie auf einen Hasen, eine Katze und einen Labby-Mix namens Shaggy gebracht. Natürlich wird auch sie, allen am Verein interessierten Menschen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Zu erreichen ist Vivian Lauer unter: 0151/14 10 41 86


Kassenwart: "Sebastian Pröpper"
Sebastian Pröpper Zu einem Verein darf natürlich ein Kassenwart nicht fehlen. Sebastian verwaltet unsere Finanzen. Er ist ledig und wohnt zusammen mit seiner Lebensgefährtin, seiner kleinen Tochter, dem Golden Retriver Lotte und zwei Katzen auf der schönen Schöneberger Insel. Auch er ist selbstverständlich für alle Anfragen für euch da. Sebastian würde sich sehr freuen, wenn ihr Interesse habt in unseren Verein einzutreten. Außerdem würde Sebastian sich natürlich auch über Spenden freuen, damit er seinen Job als Kassenwart auch ausüben kann.

Sebastian erreicht ihr unter: 0162 / 510 21 20


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