Beitragsordnung
Um die finanziellen Verpflichtungen im Verein einheitlich und für die Mitglieder nachvollziehbar zu gestalten, beschließt der Verein Inselhunde Schöneberg e. V. auf der Grundlage der Satzung in ihrer aktuell gültigen Fassung in der Mitgliederversammlung vom 21.03.2021 folgende Beitragsordnung, die alle bisherigen Versionen dieser Beitragsordnung ab sofort ersetzt.
1. Mitgliedsbeitrag
wird gemäß Satzung §9.6 jährlich neu festgelegt und beträgt pro Jahr - 36,00
2. Verwaltungskosten
Erstellung von jeglichen Dokumenten in Papierform zum Versand - 2,50
postalischer Versand von jeglichen Dokumenten - 1,00
postalischer Versand via Einschreiben von jeglichen Dokumenten - 3,50
postalischer Versand via Einschreiben + Rückschein von jeglichen Dokumenten - 6,00
Mahngebühr auf offenen Posten - 5,00 €
Gebühr für Lastschriftrückläufer - 3,00
Gebühr für die Einholung von Adressauskünften - 25,00
3. Nichtgeleisteter Arbeitseinsatz
Gebühr gemäß Satzung (§5.9) mindestens 1/3 des aktuell gültigen Jahresbeitrages
4. Fälligkeit
Die in dieser Beitragsordnung geregelten Gebühren und sonstige Zahlungsverpflichtungen sind gemäß der Zahlungsfrist der Rechnung, in welcher diese aufgeführt sind, zur Zahlung fällig.
5. Änderungen
Änderungen dieser Beitragsordnung sind grundsätzlich nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung zulässig. Ändern sich Beträge, die von Dritten abhängig sind (z.B. Versandgebühren), ist der Vorstand berechtigt, den entsprechenden Eintrag auch ohne Beschluss der Mitgliederversammlung anzupassen. Die Mitglieder des Vereins sind dann entsprechend über die Anpassung zu informieren.